
zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von € 500
zahlen einen gestaffelten Jahresbeitrag auf Basis des Vorjahresumsatzes (Staffelung siehe unten)
zahlen ab der 2. Produktionsstätte zusätzlich einen Beitrag in Höhe des jeweiligen Mindestbeitrages je Produktionsstätte, auch wenn der Höchstbeitrag hierdurch überschritten wird
von 0 bis 5,11 Mio. € 1,0 ‰
über 5,11 Mio. bis 10,23 Mio. € + 0,8 ‰
über 10,23 Mio. bis 25,56 Mio. € + 0,6 ‰
über 25,56 Mio. bis 51,13 Mio. € + 0,4 ‰
über 51,13 Mio. € + 0,2 ‰
zahlen einen pauschalen Jahresbeitrag
zahlen einen pauschalen Jahresbeitrag in Höhe von € 1.500
zahlen zusätzlich eine jährliche Gebühr in Höhe von € 125 für das Servicepaket IRMA Plus
Die Musterfirma “Konzentrat GmbH” (Halbwarenhersteller) hat 2 Produktionsstätten. Der meldepflichtige Gesamtumsatz des Vorjahres im EU Binnenmarkt beträgt 20.280.000 €.
Umsatz = 20.280.000 €
Staffelbeitrag 0 – 5,11 Mio. € 5.110.000 € x 1,0 ‰ => 5.110 €
Staffelbeitrag 5,11 – 10,23 Mio € 5.120.000 € x 0,8 ‰ => 4.096 €
Staffelbeitrag 10,23 – 20,28 Mio € 10.050.000 € x 0,6 ‰ => 6.030 €
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Zwischensumme 15.236 €
+ Zusatzbeitrag für 2. Produktionsstätte 3.000 €
+ Servicepaket IRMA Plus für 2 Produktionsstätten 1.500 €
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GESAMTBEITRAG 19.736 €