Die SGF zieht Muster im Markt und im Rahmen unangemeldeter Betriebskontrollen. Bei festgestellten Qualitäts- und Sicherheitsmängeln, bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften oder die Regeln des Kontrollsystems werden alle Sachverhalte und chemisch-analytischen Befunde zunächst durch eine Zweitanalyse verifiziert. Auf dieser gesicherten Basis werden die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr ergriffen. Die SGF arbeitet dabei mit unabhängigen und akkreditierten Fachlabors, erfahrenen Gutachtern und versierten Anwälten zusammen.
Rechtlich stützt sich die SGF dabei auf das nationale und europäische Lebensmittelrecht, auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland und vergleichbare Rechtsvorschriften anderer Länder.
Beanstandungsfälle werden absolut vertraulich behandelt. Alle betroffenen Firmen erfahren ungeachtet ihres Ansehens, ihrer Größe oder Bedeutung eine gleiche Behandlung. Ziel der SGF-Korrekturmaßnahmen ist ausnahmslos die Bereinigung des Marktes, die Wiederherstellung von fairen Wettbewerbsbedingungen und der Schutz des Verbrauchers.
