Sicherheit und Qualität der Lebensmittel liegen im besonderen Interesse von Hersteller, Handel und Verbraucher. Nachlässige und unlautere Wettbewerber können den Erfolg und das Ansehen einer ganzen Branche gefährden. Dies haben andere Bereiche der Lebensmittelindustrie leidvoll erfahren.

Die Fruchtsaftindustrie hat zur Risikominimierung ein Freiwilliges Kontroll-System (FKS) für alle Herstellungs- und Handelsstufen ihrer Produkte aufgebaut. Es reicht vom Verarbeiter der Früchte über Kühlhäuser, Blendstationen, Rohwaren- und Fertigwarenhersteller, Händler bis hin zum Regal der Einzelhändler. Nicht nur die Geschichte eines Produktes, sondern auch evtl. Qualitätsabweichungen können damit über die Teilnehmer dieser Kontrollkette ggf. bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgt und dort abgestellt werden. Bei Verstößen gegen Lebensmittelrecht oder die Regeln des Systems leitet die SGF Korrekturmaßnahmen ein und führt entsprechende Nachkontrollen durch.

Die Teilnahme am Kontrollsystem soll dem Unternehmen eine zusätzliche Hilfestellung bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung sein, nur einwandfreie Ware in den Verkehr zu bringen. Die Teilnahme und die den Teilnehmern ausgehändigte FKS-Urkunde sind jedoch kein Freibrief.

In jedem Fall verbleibt die Verantwortung für die Erfüllung der Sorgfalts­pflicht beim Teilnehmer. Seine gesetzliche Verpflichtung, ausschließlich einwandfreie Ware, entsprechend den einschlägigen lebensmittelrechtli­chen Vorschriften in der EU und dem europäischen Handelsbrauch (z. B. EU-Fruchtsaftdirektive, jeweilige nationale Bestimmungen, CoP/AIJN usw.) in Verkehr zu brin­gen, insbesondere zu verarbeiten, bleibt genauso unberührt wie die gesetzlichen und satzungsrechtlichen Unterlassungsansprüche, die der SGF in Beanstandungsfällen zustehen.

Weitergehende Informationen finden Sie unter FKS-Ausführungsbestimmungen im Downloadbereich.